Page 27 - KK-Studie_Investieren_in EE_2016
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Deutschland
Auch hier gilt das automatische Anpassen der 1. Jänner / April / Juli / Oktober und erfolgt
Basisdegression bei Unter- bzw. Überschreiten abhängig von einem bestimmten 12-monatigen
des jährlichen Zielkorridors von ebenfalls 2.400 Beobachtungszeitraum. Für Onshore-Neuanla-
bis 2.600 MW. gen ergibt sich konkret in den ersten drei Quar-
talen eine Absenkung von jeweils 1,2 % und im
Umfangreiche Förderbestimmungen für die vierten Quartal von 0,4 %, da der Zubau im rele-
Windenergie zieht der § 49 des EEG mit sich. vanten Beobachtungszeitraum (Anmerkung:
Onshore-Windenergieanlagenbetreiber erhal- endet in der Regel fünf Monate vor dem Stich-
ten eine erhöhte Anfangsvergütung für die ers- tag; bspw. für 1. Jänner 2016 war der Zeitraum
ten fünf Jahre. Die Fünfjahresfrist verlängert 1. August 2014 bis 31. Juli 2015 relevant etc.) bei
sich um einen Monat pro 0,36 % des Referenzer- 3.666 MW/3.712 MW/ 3.563 MW und 2.500 MW
trags, sofern die Anlage weniger als 130 % des exp. lag.
Ertrages von Referenzanlagen erbringt. Zusätz -
lich verlängert sich die Frist um einen Monat pro Auch die Grundvergütung sinkt mit 1. April auf
0,48 % des Referenzertrags, um den der Ertrag 4,83 Euro-Cent/kWh und 4,77 Euro-Cent/kWh
der Anlage 100 % des Referenzertrags unter- ab 1. Juli 2016.
schreitet. Anschließend erhält das Projekt die
Grundvergütung. 4 Der FiT für PV-Anlagen liegt –
nachdem keine Degression bis
Die Wasserkraft spielt in der EEG-Novelle nur Juni 2016 anzuwenden ist – auf
eine untergeordnete Rolle und unterliegt künf- dem Septemberwert aus 2015. Für
tig keinen weiteren spezifischen Bestimmun- Aufdach-Anlagen erhält ein
gen. Im Gegensatz zur PV und Windenergie ist EE-Produzent kapazitätsabhängig (bis max.
für die Wasserenergie auch kein Zielkorridor 10 MWp) zwischen 8,53 Euro-Cent/kWh (alt:
vorgegeben. 8,64) und 12,31 Euro-Cent/kWh (alt: 12,46). In
den Folgemonaten unterliegt der Tarif aber der
Der FiT für Onshore-Windkraft- dargestellten Degression. Seit 1. September 2015
werke im Jahr 2016 in Deutsch- sind finanzielle Förderungen für Freiland-Anla-
land besteht in den ersten fünf gen bis 10 MWp nur mehr bei erfolgreicher Teil -
Jahren ab Inbetriebnahme aus der nahme an Ausschreibungen möglich (§ 55 EEG
erhöhten Anfangsvergütung von und Freiflächenausschreibungsverordnung).
8,79 Euro-Cent/kWh ab 1. Jänner 2016 samt
Verlängerungsmöglichkeit je nach Referenzer- Der FiT für Wasserkraftwerke
trag. Mit anderen Worten, die Fünfjahresfrist beträgt ab Jänner 2016 abhängig
verlängert sich, sofern die Anlage weniger als von der Bemessungsleistung
130 % des Ertrages von Referenzanlagen 3,48 Euro-Cent/kWh bis
erbringt (und zwar um einen Monat je 0,36 % des 12,46 Euro-Cent/kWh. Tarife für
Referenzertrags), so dass die Anfangsvergütung neue Anlagen werden mittlerweile monatlich
in der Praxis häufig über 15 Jahre gilt. Anschlie - um 1,0 % abgesenkt.
ßend kommt die Grundvergütung von 4,89 (alt
4,95) Euro-Cent/kWh zur Anwendung. Tarife und Die anzulegenden Werte laut EEG 2014 verrin-
Boni für neue Anlagen wurden seit 2013 jedes gern sich gemäß § 27 EEG ab dem Jahr 2016
Jahr um 1,5 % abgesenkt. Ab 2016 gilt die jährlich zum 1. Januar für Strom aus Wasser-
Degression vierteljährlich – jeweils zum kraft nach § 40 EEG um 0,5 %.
4 Offshore-Windkraftanlagenbetreiber können weiterhin zwischen zwei Fördermodellen wählen. Laut dem Basismodell erhält der
Betreiber eine Anfangsvergütung in der Höhe von 15,40 Euro-Cent/kWh für einen Zeitraum von zwölf Jahren. Danach sinkt die Förde -
rung auf 3,90 Euro-Cent/kWh. Beim Stauchungsmodell hingegen beträgt die Anfangsförderung 19,40 Euro-Cent/kWh für eine Dauer
von acht Jahren.
Investieren in Erneuerbare Energie 2016 27
Auch hier gilt das automatische Anpassen der 1. Jänner / April / Juli / Oktober und erfolgt
Basisdegression bei Unter- bzw. Überschreiten abhängig von einem bestimmten 12-monatigen
des jährlichen Zielkorridors von ebenfalls 2.400 Beobachtungszeitraum. Für Onshore-Neuanla-
bis 2.600 MW. gen ergibt sich konkret in den ersten drei Quar-
talen eine Absenkung von jeweils 1,2 % und im
Umfangreiche Förderbestimmungen für die vierten Quartal von 0,4 %, da der Zubau im rele-
Windenergie zieht der § 49 des EEG mit sich. vanten Beobachtungszeitraum (Anmerkung:
Onshore-Windenergieanlagenbetreiber erhal- endet in der Regel fünf Monate vor dem Stich-
ten eine erhöhte Anfangsvergütung für die ers- tag; bspw. für 1. Jänner 2016 war der Zeitraum
ten fünf Jahre. Die Fünfjahresfrist verlängert 1. August 2014 bis 31. Juli 2015 relevant etc.) bei
sich um einen Monat pro 0,36 % des Referenzer- 3.666 MW/3.712 MW/ 3.563 MW und 2.500 MW
trags, sofern die Anlage weniger als 130 % des exp. lag.
Ertrages von Referenzanlagen erbringt. Zusätz -
lich verlängert sich die Frist um einen Monat pro Auch die Grundvergütung sinkt mit 1. April auf
0,48 % des Referenzertrags, um den der Ertrag 4,83 Euro-Cent/kWh und 4,77 Euro-Cent/kWh
der Anlage 100 % des Referenzertrags unter- ab 1. Juli 2016.
schreitet. Anschließend erhält das Projekt die
Grundvergütung. 4 Der FiT für PV-Anlagen liegt –
nachdem keine Degression bis
Die Wasserkraft spielt in der EEG-Novelle nur Juni 2016 anzuwenden ist – auf
eine untergeordnete Rolle und unterliegt künf- dem Septemberwert aus 2015. Für
tig keinen weiteren spezifischen Bestimmun- Aufdach-Anlagen erhält ein
gen. Im Gegensatz zur PV und Windenergie ist EE-Produzent kapazitätsabhängig (bis max.
für die Wasserenergie auch kein Zielkorridor 10 MWp) zwischen 8,53 Euro-Cent/kWh (alt:
vorgegeben. 8,64) und 12,31 Euro-Cent/kWh (alt: 12,46). In
den Folgemonaten unterliegt der Tarif aber der
Der FiT für Onshore-Windkraft- dargestellten Degression. Seit 1. September 2015
werke im Jahr 2016 in Deutsch- sind finanzielle Förderungen für Freiland-Anla-
land besteht in den ersten fünf gen bis 10 MWp nur mehr bei erfolgreicher Teil -
Jahren ab Inbetriebnahme aus der nahme an Ausschreibungen möglich (§ 55 EEG
erhöhten Anfangsvergütung von und Freiflächenausschreibungsverordnung).
8,79 Euro-Cent/kWh ab 1. Jänner 2016 samt
Verlängerungsmöglichkeit je nach Referenzer- Der FiT für Wasserkraftwerke
trag. Mit anderen Worten, die Fünfjahresfrist beträgt ab Jänner 2016 abhängig
verlängert sich, sofern die Anlage weniger als von der Bemessungsleistung
130 % des Ertrages von Referenzanlagen 3,48 Euro-Cent/kWh bis
erbringt (und zwar um einen Monat je 0,36 % des 12,46 Euro-Cent/kWh. Tarife für
Referenzertrags), so dass die Anfangsvergütung neue Anlagen werden mittlerweile monatlich
in der Praxis häufig über 15 Jahre gilt. Anschlie - um 1,0 % abgesenkt.
ßend kommt die Grundvergütung von 4,89 (alt
4,95) Euro-Cent/kWh zur Anwendung. Tarife und Die anzulegenden Werte laut EEG 2014 verrin-
Boni für neue Anlagen wurden seit 2013 jedes gern sich gemäß § 27 EEG ab dem Jahr 2016
Jahr um 1,5 % abgesenkt. Ab 2016 gilt die jährlich zum 1. Januar für Strom aus Wasser-
Degression vierteljährlich – jeweils zum kraft nach § 40 EEG um 0,5 %.
4 Offshore-Windkraftanlagenbetreiber können weiterhin zwischen zwei Fördermodellen wählen. Laut dem Basismodell erhält der
Betreiber eine Anfangsvergütung in der Höhe von 15,40 Euro-Cent/kWh für einen Zeitraum von zwölf Jahren. Danach sinkt die Förde -
rung auf 3,90 Euro-Cent/kWh. Beim Stauchungsmodell hingegen beträgt die Anfangsförderung 19,40 Euro-Cent/kWh für eine Dauer
von acht Jahren.
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