Page 42 - KK-Studie_Investieren_in EE_2016
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Das lange erwartete neue EEG ist am 4. Mai 2015 sollen, sichtlich ein spürbarer Akzent für PV) und
endlich in Kraft getreten. Laut diesem Gesetz Anlagen mit unter 4.000 Betriebsstunden/Jahr
wird in Polen parallel zum bestehenden System (hier wird neben PV vor allem auf Windenergie
(das spätestens 2035 ausläuft) ein Auktions-Ver - abgezielt) geben. Ein enger Zeitplan soll sicher -
fahren eingeführt. Grünstromproduzenten kön- stellen, dass der Gewinner der Auktion auch tat -
nen künftig Kontingente im Rahmen von Auk- sächlich aktiv wird. Die Produktion von EE muss
tionen ersteigern. Die Differenz zwischen dem innerhalb von 24 (PV) bzw. 72 Monaten (Wind)
erzielten Marktpreis und dem Auktionspreis beginnen; für andere EE-Quellen gilt eine Frist
(der wertgesichert ist) wird über einen Zeitraum von 48 Monaten, jeweils ab Verlautbarung des
von 15 Jahren erstattet; sollte der Marktpreis Auktionsergebnisses.
allerdings nachhaltig höher sein, muss der
Betreiber die positive Differenz zurückzahlen. Nur vorqualifizierte Bieter dürfen an der Auk-
Das Ziel des neuen Gesetzes ist vor allem, ver- tion teilnehmen. Um diesen Status zu erhalten,
schiedene Technologien gezielt zu fördern und müssen u. a. eine Baubewilligung, eine Zusage
die Preisstabilität zu erhöhen, womit Unsicher- zum Netzanschluss, ein schlüssiger Business
heiten sowohl für Investoren als auch für Ver- Plan sowie ein Nachweis über die finanzielle
braucher minimiert werden. Kapazität bzw. Finanzierung vorgelegt werden.
Auktionen sollen mindestens einmal pro Jahr Ein durchaus positiver Aspekt des neuen EEG
stattfinden und werden von der URE über eine liegt im Bereich der Klein- und Mikro-Instal-
online-Plattform abgewickelt. Sie müssen min - lationen. Hier war bereits 2014 durch lokale
destens 30 Tage vor Beginn angekündigt wer- Förderungen ein steter Aufschwung zu beob-
den, sowie Datum und Uhrzeit des Auktions- achten, das neue Gesetz bringt aber darüber
beginns, das Auktionsende und die maximale hinaus noch einen attraktiven Einspeisetarif
Menge sowie den maximalen Preis der Energie, für sogenannte »Prosumenten« – für Instal-
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die in der Ausschreibung verkauft werden kann, lationen bis 3 kWp werden bei garantierter
beinhalten. Letzterer wird über den sogenann- Abnahme des produzierten Überschusses über
ten Referenzpreis bestimmt, der aktuell je nach 15 Jahre hinweg 0,75 PLN/kWh bezahlt (rund
Technologie und ausgeschriebener Kapazität 17,02 Euro-Cent/kWh), für Anlagen bis zu 10 kWp
zwischen PLN 385/MWh oder rund 8,74 Euro- 0,65 PLN/kWh (rund 14,75 Euro-Cent/kWh).
Cent/kWh (Wind über 1 MW) und 465 PLN/MWh
oder rund 10,55 Euro-Cent/kWh (für PV unter Die Zukunft des Auktionssystems liegt aber
1 MWp) liegt; Angebote die über diesem Preis noch im Ungewissen. Gemäß dem Gesetz über
liegen, werden ausgeschieden. Ausgeschrie- Erneuerbare Energien vom 20. Februar 2015
bene Mengen können geteilt werden, d. h. wenn sollten einige Vorschriften, darunter hinsicht-
der Bestbieter nicht die ganze Menge zur Ver- lich der Auktionen, am 1. Jänner 2016 in Kraft
fügung stellen kann, kommt der nächstfolgende treten. Mit der Novelle des EE-Gesetzes vom
Bieter mit der Restmenge zum Zug. 29. Dezember 2015 wurde das Inkrafttreten die -
ser Regelungen auf den 1. Juli 2016 verschoben.
In verschiedenen Körben wird es Ausschrei-
bungen für Neuanlagen, bestehende Anlagen,
Anlagen unter 1 MW Leistung (für die 25 % der
ausgeschriebenen Menge reserviert werden
3 Dieses Kunstwort bezeichnet private Haushalte (Konsumenten), die überschüssigen Strom in das Netz einspeisen (und damit
gleichzeitig als Produzenten gelten).
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endlich in Kraft getreten. Laut diesem Gesetz Anlagen mit unter 4.000 Betriebsstunden/Jahr
wird in Polen parallel zum bestehenden System (hier wird neben PV vor allem auf Windenergie
(das spätestens 2035 ausläuft) ein Auktions-Ver - abgezielt) geben. Ein enger Zeitplan soll sicher -
fahren eingeführt. Grünstromproduzenten kön- stellen, dass der Gewinner der Auktion auch tat -
nen künftig Kontingente im Rahmen von Auk- sächlich aktiv wird. Die Produktion von EE muss
tionen ersteigern. Die Differenz zwischen dem innerhalb von 24 (PV) bzw. 72 Monaten (Wind)
erzielten Marktpreis und dem Auktionspreis beginnen; für andere EE-Quellen gilt eine Frist
(der wertgesichert ist) wird über einen Zeitraum von 48 Monaten, jeweils ab Verlautbarung des
von 15 Jahren erstattet; sollte der Marktpreis Auktionsergebnisses.
allerdings nachhaltig höher sein, muss der
Betreiber die positive Differenz zurückzahlen. Nur vorqualifizierte Bieter dürfen an der Auk-
Das Ziel des neuen Gesetzes ist vor allem, ver- tion teilnehmen. Um diesen Status zu erhalten,
schiedene Technologien gezielt zu fördern und müssen u. a. eine Baubewilligung, eine Zusage
die Preisstabilität zu erhöhen, womit Unsicher- zum Netzanschluss, ein schlüssiger Business
heiten sowohl für Investoren als auch für Ver- Plan sowie ein Nachweis über die finanzielle
braucher minimiert werden. Kapazität bzw. Finanzierung vorgelegt werden.
Auktionen sollen mindestens einmal pro Jahr Ein durchaus positiver Aspekt des neuen EEG
stattfinden und werden von der URE über eine liegt im Bereich der Klein- und Mikro-Instal-
online-Plattform abgewickelt. Sie müssen min - lationen. Hier war bereits 2014 durch lokale
destens 30 Tage vor Beginn angekündigt wer- Förderungen ein steter Aufschwung zu beob-
den, sowie Datum und Uhrzeit des Auktions- achten, das neue Gesetz bringt aber darüber
beginns, das Auktionsende und die maximale hinaus noch einen attraktiven Einspeisetarif
Menge sowie den maximalen Preis der Energie, für sogenannte »Prosumenten« – für Instal-
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die in der Ausschreibung verkauft werden kann, lationen bis 3 kWp werden bei garantierter
beinhalten. Letzterer wird über den sogenann- Abnahme des produzierten Überschusses über
ten Referenzpreis bestimmt, der aktuell je nach 15 Jahre hinweg 0,75 PLN/kWh bezahlt (rund
Technologie und ausgeschriebener Kapazität 17,02 Euro-Cent/kWh), für Anlagen bis zu 10 kWp
zwischen PLN 385/MWh oder rund 8,74 Euro- 0,65 PLN/kWh (rund 14,75 Euro-Cent/kWh).
Cent/kWh (Wind über 1 MW) und 465 PLN/MWh
oder rund 10,55 Euro-Cent/kWh (für PV unter Die Zukunft des Auktionssystems liegt aber
1 MWp) liegt; Angebote die über diesem Preis noch im Ungewissen. Gemäß dem Gesetz über
liegen, werden ausgeschieden. Ausgeschrie- Erneuerbare Energien vom 20. Februar 2015
bene Mengen können geteilt werden, d. h. wenn sollten einige Vorschriften, darunter hinsicht-
der Bestbieter nicht die ganze Menge zur Ver- lich der Auktionen, am 1. Jänner 2016 in Kraft
fügung stellen kann, kommt der nächstfolgende treten. Mit der Novelle des EE-Gesetzes vom
Bieter mit der Restmenge zum Zug. 29. Dezember 2015 wurde das Inkrafttreten die -
ser Regelungen auf den 1. Juli 2016 verschoben.
In verschiedenen Körben wird es Ausschrei-
bungen für Neuanlagen, bestehende Anlagen,
Anlagen unter 1 MW Leistung (für die 25 % der
ausgeschriebenen Menge reserviert werden
3 Dieses Kunstwort bezeichnet private Haushalte (Konsumenten), die überschüssigen Strom in das Netz einspeisen (und damit
gleichzeitig als Produzenten gelten).
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